Mit der Novellierung des Hospiz- und Palliativgesetzes (HPG) im Dezember 2015 wurde die hospizlich-palliative Begleitung Sterbender und ihrer Zugehörigen im ambulanten und stationären Bereich weiter gestärkt.

Stationäre Altenhilfeeinrichtungen sind verpflichtet, ein Palliativkonzept umzusetzen und sich mit den regionalen ambulanten Palliativ- und Hospiz-Beratungsdiensten nachhaltig zu vernetzen.

Seit 1990 beraten und qualifizieren wir Mitarbeitende in stationären und ambulanten Einrichtungen der Pflege- und Hospizarbeit, zu fachlich-konzeptionellen Ausrichtung, Leitbild-Entwicklung, regionalen Vernetzungs- und Kooperationsanforderungen, organisationalen Rahmenstandards, Personalführung und Qualitätssicherung.

Unser Angebot:

  • Wir konzipieren auf Ihre Situation abgestimmte Führungs- und Team-Workshops, Vorstandsklausuren, etc.
  • Wir qualifizieren haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter für die höchst anspruchsvolle Begleitung Sterbender und ihrer Zugehörigen gemäß dem Grundsatz: „Keine Begleitung ohne Befähigung“.
  • ein breit gefächertes Seminarangebot zu Fragen der Lebens-, Trauer- und Sterbebegleitung
  • Fall- und Team-Supervision
  • Coaching für Koordinatorinnen und Leitende Pflegefachkräfte